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   OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06   

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https://dejure.org/2007,30564
OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06 (https://dejure.org/2007,30564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04.04.2007 - 23 U 162/06 (https://dejure.org/2007,30564)
OLG Frankfurt, Entscheidung vom 04. April 2007 - 23 U 162/06 (https://dejure.org/2007,30564)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • Justiz Hessen

    § 812 Abs 1 S 1 BGB, § 9 VerbrKrG
    Rückzahlungsanspruch gegen eine atypische stille Gesellschaft: Aufklärungspflichtverletzung durch irreführende Angaben über eine Mindestverzinsung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Rückzahlungsanspruch gegen eine atypische stille Gesellschaft: Aufklärungspflichtverletzung durch irreführende Angaben über eine Mindestverzinsung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (8)

  • OLG Frankfurt, 01.07.2003 - 14 U 148/02

    Atypische stille Gesellschaft: Unwirksamkeit des Beteiligungsvertrags auf Grund

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Wie der verständige Anleger aber bei der Aussicht des Totalverlustes der Einlage noch annehmen dürfen soll, dass regelmäßig Zinsen ausgezahlt werden können, ist nicht nachvollziehbar (für die Annahme einer objektiv irreführenden Angabe hingegen OLG Frankfurt a.M., NZG 2004, 136 ff.; sowie NJW-RR 2004, 545 ff. für den Fall einer bloßen Übergabe des Prospekts ohne weitere Erläuterung; wie hier OLG Frankfurt am Main Urteil vom 19.05.2006, Az. 19 U 143/05; LG Frankfurt, Urteile vom 19.08.2005, Az. 2 - 31 0 543/04 und Az. 2 - 31 0 523/04; vom 01.07.2005 Az. 2 - 23 0 431/04; vom 15.07.2005, Az. 2/31 0 43/05; AG Frankfurt am Main Urteil vom 27.04.2006, Az 32 C 2705/04).
  • OLG Frankfurt, 08.05.2003 - 27 U 23/02

    Haftung einer Aktiengesellschaft gegenüber Kapitalanlegern: Besondere

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Wie der verständige Anleger aber bei der Aussicht des Totalverlustes der Einlage noch annehmen dürfen soll, dass regelmäßig Zinsen ausgezahlt werden können, ist nicht nachvollziehbar (für die Annahme einer objektiv irreführenden Angabe hingegen OLG Frankfurt a.M., NZG 2004, 136 ff.; sowie NJW-RR 2004, 545 ff. für den Fall einer bloßen Übergabe des Prospekts ohne weitere Erläuterung; wie hier OLG Frankfurt am Main Urteil vom 19.05.2006, Az. 19 U 143/05; LG Frankfurt, Urteile vom 19.08.2005, Az. 2 - 31 0 543/04 und Az. 2 - 31 0 523/04; vom 01.07.2005 Az. 2 - 23 0 431/04; vom 15.07.2005, Az. 2/31 0 43/05; AG Frankfurt am Main Urteil vom 27.04.2006, Az 32 C 2705/04).
  • BGH, 19.09.2006 - XI ZR 204/04

    Voraussetzungen einer Aufklärungspflicht der finanzierenden Bank; Voraussetzungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Allerdings sind die so angeblich getätigten Aussagen ohnehin nur als marktschreierische Anpreisungen und subjektive Werturteile ohne eigene Aussagekraft anzusehen (vgl. etwa Palandt/Heinrichs, BGB, 66.Aufl. 2007, § 123 Rz. 3), nicht etwa als erforderliche evident unrichtige Angaben des Vermittlers (BGH Urteil vom 19.09.2006, XI ZR 204/04; Rz. 24), an deren Gehalt bei der gebotenen Vorsicht und unter verständiger Würdigung ein Vermittler, dessen primäres Ziel der Vertrieb seines Produktes ist, nicht ernsthaft festgehalten werden kann.
  • BGH, 19.07.2004 - II ZR 354/02

    Begriff des Schadens bei einer Kapitalanlage in der Rechtsform einer stillen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Dabei geht das Landgericht zwar zutreffend davon aus, dass dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden muss, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGHZ 79, 377, 344; ZIP 2000, 1296, 1297; WM 2003, 1086, 1088; ZIP 2003, 1536, 1537; ZIP 2004, 1706, 1707).
  • BGH, 07.04.2003 - II ZR 160/02

    Hinweispflicht auf dem Gründungsgesellschafter eines geschlossenen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Dabei geht das Landgericht zwar zutreffend davon aus, dass dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden muss, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGHZ 79, 377, 344; ZIP 2000, 1296, 1297; WM 2003, 1086, 1088; ZIP 2003, 1536, 1537; ZIP 2004, 1706, 1707).
  • BGH, 07.07.2003 - II ZR 18/01

    Umfang der Aufklärungspflicht des Treuhandgesellschafters gegenüber künftigen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Dabei geht das Landgericht zwar zutreffend davon aus, dass dem Anleger für seine Beitrittsentscheidung ein zutreffendes Bild über das Beteiligungsobjekt vermittelt werden muss, d.h. er muss über alle Umstände, die für seine Anlageentscheidung von wesentlicher Bedeutung sind oder sein könnten, insbesondere über die mit der angebotenen speziellen Beteiligungsform verbundenen Nachteile und Risiken zutreffend, verständlich und vollständig aufgeklärt werden (BGHZ 79, 377, 344; ZIP 2000, 1296, 1297; WM 2003, 1086, 1088; ZIP 2003, 1536, 1537; ZIP 2004, 1706, 1707).
  • BGH, 31.03.1992 - XI ZR 70/91

    Aufklärungspflichten einer Bank bei Kreditvergabe zur Verwendung im Rahmen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Die sorgfältige und eingehende Lektüre des Inhalts der überreichten Dokumentationsunterlagen darf bei jedem Anleger vorausgesetzt werden (BGH Urteil vom 31.3.1992, ZR XI 70/91, WM 1992, 901, 904).
  • BGH, 22.03.1982 - II ZR 114/81

    Verjährung von Schadensersatzansprüchen aus Verschulden bei Vertragsverhandlungen

    Auszug aus OLG Frankfurt, 04.04.2007 - 23 U 162/06
    Denn die absolute Verjährungsfrist von drei Jahren von der Zeichnung der Beteiligungen an, die in analoger Anwendung des § 46 BörsG gilt (vgl. BGHZ 83, 222 ff.), war bei Einreichung der Klage im Dezember 2004 abgelaufen.
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